DIGITAL HOME ist ein Magazin der Michael E. Brieden Verlag GmbH mit dem Schwerpunkt auf digitale Audio-Produkte, Smart Home und Gadgets.
NEWS: Neue Echo Show 15 und 21 fungieren als Matter-Controller - Fit für Thread- und Zigbee-Geräte
NEWS: In der neuen „HEIMKINO“: Google TV zum Nachrüsten - Mediaplayer und Netzwerkstreamer
NEWS: Matter-kompatible E27 LED-Lampe - Einstellbare Farbtemperatur, 16 Milliionen Farben
NEWS: WLAN-Tür- und -Fensteralarm mit App-Zugriff und Sprachsteuerung
NEWS: Smartes ZigBee-Heizkörperthermostat von Revolt für Sprachsteuerung
NEWS: Drahtlose Überwachung mit Sirene und App
NEWS: Smarte Hausgeräte: Was mit cleverer Vernetzung alles möglich ist
NEWS: WLAN-Bewegungsmelder: Über jede Aktion zu Hause auf dem Smartphone informiert
NEWS: Ab dem 12. November: MagentaTV MegaStream integriert Apple TV+
NEWS: 20 Jahre FRITZ!Box: Ein Rückblick auf die wichtigsten technischen Meilensteine
NEWS: Internet zu Hause: So klappts mit mehr Datenspeed und Zuverlässigkeit
NEWS: WLAN-Sensor: Temperatur- und Feuchtigkeitsabfrage per App
NEWS: App statt Schlüssel: Smartes Vorhängeschloss für drinnen und draußen
NEWS: 2K-Auflösung, Nachtsicht und App-Steuerung: Neue WLAN-Außenkamera von Pearl
NEWS: Neuer Tür-/Fensterkontakt von Bosch Smart Home ab sofort verfügbar
Mobiles Internet ist aufgrund von Wartungsarbeiten mal wieder nicht verfügbar, Telefonate sind wegen einer Störung nicht möglich oder werden in schöner Regelmäßigkeit stets nach wenigen Sekunden automatisch beendet: Wenn einem der Mobilfunkprovider permanent Kummer bereitet, dafür aber Monat für Monat zweistellige Beträge vom Konto abbucht, ist das ganz schön frustrierend.
Doch muss man sich das überhaupt bieten lassen? Welche Beeinträchtigungen sind hinnehmbar, und wann hört der Spaß auf? Wir haben einen Experten gefragt und klären Sie auf.
Klaus Z. ist stolzer Besitzer eines Premium-Smartphones. Das Gerät arbeitet auch einwandfrei. Doch seit einem knappen halben Jahr macht sein Mobilfunkanbieter Ärger. Mehrmals war Z. bereits von einem Ausfall betroffen – wichtige Telefonate konnte er nicht führen, das Abrufen von E-Mails unterwegs scheiterte. Jetzt ist der Kunde stinksauer und überlegt, ob er seinem Anbieter schon vor Vertragsende kündigt. Doch geht das überhaupt?
Die Sache ist, wie nicht anders zu erwarten, natürlich komplex und hat auch schon zahlreiche Anwälte und Gerichte beschäftigt. Grundsätzlich muss der Kunde seinem Mobilfunkprovider eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen, erklärt Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medien- und IT-Recht der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. Bei einem derartigen Leistungsausfall, wenn das mobile Internet und Telefonate nicht mehr funktionieren, sei eine Frist von einigen Tagen angemessen, in denen der Anbieter wieder alles zum Laufen bringen kann.
„Mobilfunkanbieter müssen in ihren AGB genau darlegen, welche Leistungen sie erbringen, z. B. ,Telefónica Germany stellt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss bereit. Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung das Mobilfunknetz von Telefónica Germany nutzen, um Sprach- und Datenverbindungen herzustellen und entgegenzunehmen’. In den AGB werden dann auch direkt bestimmte Einschränkungen genannt, die sich auf die Verfügbarkeit auswirken können“, erklärt Solmecke.
Inhaltliche Klauseln
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich keine Klauseln zu der Prozentzahl der zu erbringenden Leistung, etwa an wie vielen Tagen das mobile Internet jährlich maximal ausfallen darf, aber inhaltlich ähnliche Klauseln wie:
„Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar
a) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen;
b) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände;
c) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie
z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder
d) in Fällen höherer Gewalt.“
Die gute Nachricht für Klaus Z., der häufig mit Verbindungsproblemen zu kämpfen hat: „Treten regelmäßig Störungen auf, kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung darstellen“, betont Christian Solmecke. Er verweist dabei auf ein entsprechendes Urteil vom AG Leipzig (Urt. v. 19.02.2003 – 09 C 12621/02).
Wer über eine Kündigung nachdenkt, erwägt möglicherweise auch, vom Mobilfunkbetreiber Schadenersatz zu verlangen. Hierbei kommt es dem Experten zufolge darauf an, ob der Mobilfunkanbieter den Ausfall zu vertreten hat. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sei ein genereller Haftungsausschluss unwirksam.
Keine Garantie
Vielsurfer trifft nicht nur eine Störung des mobilen Internets, sondern auch der heimischen DSL-Leitung, über die per Smartphone und Tablet in der Regel riesige Datenpakete abgegriffen werden. Solmecke weist darauf hin, dass Internetprovider nicht garantieren können bzw. müssen, dass ihre Netze uneingeschränkt verfügbar sind.
„Internetproviderverträge werden von den Gerichten nämlich als Dienstverträge eingeordnet. Das heißt, es ist nicht eine ununterbrochene Verbindung geschuldet, sondern der Internetprovider muss sich lediglich um einen Verbindungsaufbau und einen Datentransfer bemühen. Dazu muss er natürlich die erforderliche Sorgfalt anwenden und haftet, wenn die Verbindungsstörung durch Fahrlässigkeit des Providers verursacht wurde“, erläutert der Fachanwalt.
Üblicherweise enthielten die AGB daher eine Klausel, in der eine Verfügbarkeit von etwas unter 100 Prozent im Monatsmittel zugesagt wird. Der Netzbetreiber Unitymedia regelt in seinen AGB beispielsweise, dass die mittlere Verfügbarkeit bei 97,5 Prozent im Jahresmittel liegt. „Das bedeutet, selbst bei einem Ausfall des Anschlusses für eine Dauer von zehn Tagen im Jahr würde Unitymedia seine vertraglichen Pflichten noch erfüllen“, so Solmecke.
Trotzdem gibt es Fälle, in denen Kunden auf Schadenersatz hoffen dürfen. Der Kölner IT-, Medien- und Internetrechtler verweist auf ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2013, wonach der Ausfall des Internetanschlusses für einen längeren Zeitraum (hier zwei Monate) einen Anspruch auf Schadenersatz begründet. Dabei habe ein konkreter Schaden nicht nachgewiesen werden müssen – allein der Fortfall der Nutzungsmöglichkeit des Internets sei vom BGH als Vermögensschaden anerkannt worden.
Der BGH begründete dies damit, dass die Verfügbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut von zentraler Bedeutung sei. Der Wegfall der Nutzungsmöglichkeit sei daher vergleichbar mit dem eines Kraftfahrzeugs. „Kann jemand sein KFZ nicht nutzen, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass ein Schadensersatzanspruch ohne Nachweis eines konkreten Schadens besteht“, erklärt Solmecke. Sein Fazit: „Bei kurzzeitigen Internetausfällen gibt es in aller Regel keine Entschädigung. Fällt das Internet jedoch über Wochen oder sogar Monate aus, hat der Kunde einen Schadensersatzanspruch.“
Jetzt zu unserem Newsletter anmelden und keinen Test mehr verpassen.
Copyright © Michael Brieden Verlag - 2024
Unsere Seite DIGITAL HOME - Magazin finanziert sich durch Werbung. Nur durch diese Werbung unserer Partner, können wir Ihnen weiterhin unseren Content auch kostenfrei zur Verfügung stellen.
Mit Ihrer Zustimmung erlauben Sie uns Cookies von unseren Partner und Dienstleistungen unserer Partner anzuzeigen. Hierbei werden sogenannte Cookies auf Ihrem Endgerät temporär gespeichert. Diese speichern Ihre sogenannten persönlichen Daten wie z.B.: Geräte-Kennungen, IP-Adresse und Session-Daten. Wir verwenden Cookies und deren Technologien um Ihnen maßgeschneiderte Werbung anzeigen zu können, Ihnen das Surfen auf unserer Seite so einfach wie möglich zu gestalten und um unsere Inhalte messen zu können. Diese Messungen dienen der Zielgruppenforschung und Entwicklung unseres Angebotes.
Der Datenverarbeitung auf unserer Seite kannst du jederzeit wiedersprechen und die Cookie-Einstellung unter dem Button "Cookie Optionen" nach deinen wünschen anpassen. Je nach Einstellung werden dir einige unserer Inhalte dann nicht weiterhin zur Verfügung stehen. Die aktuellen Cookie-Einstellungen können Sie jederzeit ändern. In unserem Footer finden Sie unter dem Punkt "Cookie Einstellungen" dieses Popup".
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten. Erfahren Sie mehr darüber, wie wir Cookies verwenden und wie Sie Ihre Einstellungen ändern können.
Hier können Sie die Cookie Optionen und somit die Cookies, die auf Ihrem Gerät gespeichert werden selbst bestimmen. Auch haben Sie hier die Möglichkeit, Inhalte von Drittanbietern auszublenden.
Anbieter | DIGITAL HOME - Magazin |
Datenschutzrichtlinien | Die Datenschutzinformationen werden Ihnen unter Datenschutz angezeigt. |
Speicherdauer | 1 Jahr |
Zugriff ohne Cookies | Nein |
Inhalte: (Identifier) | meb_v |
Typ | cookie |
Verwendung | Speichert und verwaltet die von Ihnen ausgewählten Cookie Inhalte. |
Anbieter | Google Inc |
Service | Youtube |
Datenschutzrichtlinien | https://policies.google.com/privacy |
Speicherdauer | bis zu 2 Jahren |
Zugriff ohne Cookies | Nein |
Inhalte: (Identifier) | VISITOR_INFO1_LIVE, VISITOR_PRIVACY_METADATA, YSC |
Typ | cookie |
Verwendung | Ermöglicht uns das Einbetten, Verlinken und Anzeigen von Youtube Inhalten auf unserer Webseite. |
Anbieter | Meta Inc |
Service | |
Datenschutzrichtlinien | https://www.facebook.com/privacy/policy/ |
Speicherdauer | bis zu 2 Jahren |
Zugriff ohne Cookies | Nein |
Inhalte: (Identifier) | _fbp, _fbc, xs, wd, c_user, presence, sb, fr, datr, m_pixel_ration, act |
Typ | cookie |
Verwendung | Ermöglicht uns das einzeigen von Facebook Inhalten, dem direkten Teilen von Beiträgen und der Einbindung von META-Diensten. |
Anbieter | AdSpirit |
Datenschutzrichtlinien | https://help.adspirit.de/privacy.php |
Speicherdauer | 30 Tage |
Zugriff ohne Cookies | Nein |
Inhalte: (Identifier) | *uxid, *cjloc, *twloc, *udc*, *rtpgy, *optsiteconv*, *AdCl_ex_, *rtbp_* |
Typ | cookie |
Verwendung | AdSpirit dient uns dazu, Ihnen Werbeanzeigen und Inhalte unserer Partner und Kunden anzuzeigen und diese statistisch zu messen. |
Anbieter | Google Inc |
Service | Google Analytics |
Datenschutzrichtlinien | https://policies.google.com/privacy |
Speicherdauer | bis zu 2 Jahren |
Zugriff ohne Cookies | Nein |
Inhalte: (Identifier) | _ga*, _ga_ABCDEF*, IDE*, _gid*, _gat*,_dc_gtm_xxx, _dc_gtag_xxx, _gtc_xxx, __utma, __utmb, __utmc, __utmt, __utmz, __utmv, __utmx, __utmxx |
Typ | cookie |
Verwendung | Wir verwenden die Dienste und technischen Möglichkeiten von Google Analytics um interne Statistiken zu pflegen und unser Angebot noch genauer auf unsere Zielgruppen abstimmen zu können. |
Anbieter | Google Inc |
Service | Google Ads und Google Display |
Datenschutzrichtlinien | https://policies.google.com/privacy |
Speicherdauer | bis zu 1 Jahr |
Zugriff ohne Cookies | Nein |
Inhalte: (Identifier) | test_cookie, IDE, _glc_au, _glc_aw, glc_dc |
Typ | cookie |
Verwendung | Um gezielte und personalisierte Werbung einblenden zu können, benutzen wir den Service von Google Ads und Google Display. |
Anbieter | Google Inc |
Service | Google Adsense |
Datenschutzrichtlinien | https://policies.google.com/privacy |
Speicherdauer | bis zu 2 Jahren |
Zugriff ohne Cookies | Nein |
Inhalte: (Identifier) | __gsas, __eoi, __gpi, __gpi_optout, NDI, DSID, test_cookie, id, __gads, GED_PLAYLIST_ACTIVITY, ACLK_DATA, receive-cookie-deprecation, pm_sess, pm_sess_NNN, aboutads_sessNNN, FPAU, ANID, AID, IDE, TAID, FPGCLDC, _glcl_dc, _gcl_au, FLC_RUL, FCCDCF, FCNEC, FPGCLAW, FPGCLGB, _glc_gb, _gac_gb_wpid, _gcl_aw, 1P_JAR, Conversion, YSC, VISITOR_INFO1_LIVE, VISITOR_INFO1_LIVE__k, VISITOR_INFO1_LIVE__default, FPLC, _ga, _gac_wpid, _gid, _gat*, __utma, __utmb, __utmc, __utmt, __utmt, __utmz, __utmv, AMP_TOKEN, FPID, GA_OPT_OUT, _ga_wipd, _dc_gtm_*, _gaexp, _gaexp_rc, _opt_awcid, _opt_awmid, _opt_awgid, _opt_awkid, _opt_utmc, _gcl_gf, _gcl_ha, PAIDCONTENT, _opt_expid, APC |
Typ | cookie |
Verwendung | Der Service von Google AdSense wird von uns verwendet um Ihnen von Google gesteuerte Werbeanzeigen, die aus Ihrem Suchergebnis von Google eingespielt werden, anzuzeigen. |